Mehr als die Hälfte der Bevölkerung ist von Fußproblemen und – damit oft verbunden – Beschwerden des Bewegungsapparates betroffen. In vielen Fällen können orthopädische Einlagen und Zurichtungen diese Probleme lösen, auch im Arbeitsalltag. Die DGUV 112-191 schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhe eingelegt werden dürfen. Auch bei jeder orthopädischen Anpassung, wie z.B. Absatzerhöhung oder Abrollungen von Sicherheitsschuhen, muss gewährleistet sein, dass die Anforderungen der Norm EN ISO 20345 weiterhin erfüllt sind.
Wir garantieren geprüfte Qualität und orthopädische Lösungen für fast alle individuellen Anforderungen im Arbeitsalltag.
Orthopädische Einlagenversorgung nach DGUV 112-191
Einlagen müssen mit dem jeweiligen Sicherheitsschuh zertifiziert sein. Sie werden individuell angepasst und wirken
Wir fertigen Einlagen für alle zertifizierten Sicherheitsschuhe unserer Partner ATLAS, BAAK, HKS, HAIX, UVEX, ELTEN und prüfen gerne die Möglichkeit bei Fremdfabrikaten.
Orthopädische Zurichtungen (gemäß DGUV 112-191)
Zurichtungen sind orthopädische Veränderungen am Sicherheitsschuh mit korrigierender Wirkung auf den Fuß. An allen dafür zertifizierten Modellen können die am häufigsten benötigten orthopädischen Zurichtungen eingearbeitet werden.
Diese sind zum Beispiel:
Wie komme ich zu meiner orthopädischen Zurichtung oder Einlage gemäß DGUV 112-191?
In Kooperation mit:
Sie können als Mitarbeiter-/in einer Firma orthopädische Einlagen oder Zurichtungen über die Deutsche Rentenversicherung kostenlos beantragen (ohne Zuzahlung). Hierzu müssen diverse Anträge (die Sie von uns erhalten) ausgefüllt werden und es muss ein Befundbericht Ihres Arztes vorliegen. Wir helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen des Antrages und stellen dann mit allen benötigten Unterlagen den Antrag bei der Rentenversicherung.
Nach Genehmigung durch die Deutsche Rentenversicherung fertigt unser Orthopädietechniker Ihre individuelle orthopädische Einlage oder Zurichtung!
ODER
Sie oder Ihre Firma können die Einlage oder Zurichtung auch direkt bei uns bezahlen.
ODER
Falls Sie die Einlagen in Ihren privaten Schuhen verwenden, können Sie gerne ein Rezept Ihrer Krankenkasse bei uns einreichen. Wir rechnen mit Ihrer Kasse direkt ab, Sie bezahlen bei uns nur die Zuzahlung.
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